Durch die Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gibt es seit Januar 2020 die Zusatzbezeichnung „Bachelor Professional“ als Ergänzung für den Meistertitel. Damit sollte klargestellt werden, dass der Meister gleichwertig mit dem akademischen Bachelor ist.
Auch nach fast zwei Jahren nach der Einführung gibt es noch viele Fragen. Als Vorsitzender der IMV Deutschland beschäftigt sich Detlef-Michael Haarhaus mit diesem Thema seit 2020.
Wer darf sich tatsächlich Bachelor Professional nennen?
D.M. Haarhaus: „Bachelor Professional dürfen sich alle Menschen nennen, die eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben. Dazu gehören auch Handwerker, die ihren Meistertitel schon länger haben. Ein aktualisiertes Zeugnis ist dafür nicht nötig. Wenn gewünscht kann man jedoch eine Zweitschrift bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.“
Wie verwendet man den Titel korrekt?
D.M Haarhaus: „Der Zentralverband des Deutschen Handwerks empfiehlt folgende Verwendung: „Bachelor Professional im Beispielhandwerk“. Ein Dachdeckermeister kann sich also auch „Bachelor Professional im Dachdeckerhandwerk“ nennen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, den Titel so zu nutzen. Handwerker können selbst entscheiden, welchen der beiden Titel sie nutzen. Wenn man Lust hat, darf man auch beide Titel verwenden. Beide Titel sind gleichwertig und es gibt keine Vorgaben, in welcher Reihenfolge man sie verwendet.“
Wie wird Bachelor Professional abgekürzt?
D.M. Haarhaus: „Eine Abkürzung gibt es für den Bachelor Professional noch nicht. Handwerksmeister können jedoch die Abkürzung „me.“ für „Meister“ nutzen, wenn es mal etwas kürzer werden soll – zum Beispiel auf einer Visitenkarte. Diese Abkürzung ist jedoch nicht durch ein Gesetz entstanden. Es handelt sich um ein Angebot der Handwerkskammer Wiesbaden, das nur Handwerksmeistern zur Verfügung steht.“
Es gibt auch noch die Bezeichnungen „Master Professional“ und „Geprüfter Berufsspezialist“, wie sieht es hiermit aus?
D.M. Haarhaus: „Zusätzlich zum Bachelor Professional wurde mit dem neuen Berufsbildungsgesetz auch die Bezeichnung „Master Professional“ eingeführt. Macht man mit einem Meistertitel eine Fortbildung zum Betriebswirt, erhält man den Zusatz „Master Professional“. Gesellen können nach einer abgeschlossenen Ausbildung die Bezeichnung „geprüfter Berufsspezialist“ („certified professional“) verwenden.“
Gibt es den Bachelor Professional eigentlich nur im Handwerk?
D.M. Haarhaus: „Nein, denn Aufstiegsfortbildungen gibt es in vielen verschiedenen Fachrichtungen, zum Beispiel auch in der Industrie. Damit die Bezeichnung genutzt werden kann, müssen jedoch die entsprechenden Fortbildungsverordnungen angepasst werden. Bis jetzt ist das laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in folgenden Berufen geschehen:
- Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
- Geprüfter Fachwirt für Einkauf und Geprüfte Fachwirtin für Einkauf – Bachelor Professional in Procurement
- Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung – Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung
- Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Printmedien oder Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Printmedien – Bachelor Professional in Print
- Geprüfter Medienfachwirt oder Geprüfte Medienfachwirtin – Bachelor Professional in Media
- Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik oder Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik – Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik
- Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz oder Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz – Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz • Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk – Master Professional für Restaurierung im Handwerk
Wie verwendet man den Titel auf Englisch?
D.M. Haarhaus: „Als erfahrener Meister arbeitet man auch schon mal mit Geschäftspartnern zusammen, die kein deutsch sprechen. In diesem Fall lohnt es sich, bei der zuständigen Handwerkskammer eine Übersetzung des Meisterbriefs anzufordern. Der dort angegebenen Titel können Sie ohne Bedenken bei der internationalen Kommunikation nutzen. Handelt es sich um einen anderen Beruf ohne Bezug zur Handwerksordnung, kann die Industrie- und Handelskammer (in Bremen und Hamburg sind das jeweils die Handelskammer) die Übersetzung erledigen.“
Gibt es weiter Auswirkungen durch die Änderung?
D.M. Haarhaus: „Die Einführung der neuen Begriffe kann dazu führen, dass die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung in den Köpfen der Menschen ankommt. Außerdem können sie einen kleinen Teil dazu beitragen, dass die Vorteile des deutschen Ausbildungssystems auch auf internationaler Ebene bekannter werden. An den Kosten für die Meisterfortbildung oder an der rechtlichen Stellung ändert die Novelle des Berufsbildungsgesetz jedoch nichts, sie schreibt jedoch eine Mindestausbildungsvergütung vor. Lässt man BAföG und Meister-BAföG außer Acht, ist ein Studium an einer öffentlichen Hochschule weiterhin wesentlich günstiger. Mit den Änderungen des Aufstiegs-BAföG zum August 2020 wird der Meister jedoch auch attraktiver gemacht.“
Ist der Meister dem Bachelor gleichgestellt?
D.M. Haarhaus: „Das kommt drauf an, wie man „gleichgestellt“ definiert. Auf dem Papier gehören beide Abschlüsse zu Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens und sind damit gleichwertig. Das bedeutet, dass beide eine Tätigkeit ausüben können, deren Komplexität gleichwertig ist. Auch Fachwirt und Techniker werden diesem Niveau zugeordnet. Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen kompatibel. Dieser wurde entwickelt, um verschiedene Berufsausbildungen vergleichbar zu machen, was vor allem im internationalen Austausch sehr praktisch ist.
Stufe | |
Stufe 1 und 2 | Berufsausbildungsvorbereitung |
Stufe 3 | Zweijährige Berufliche Erstausbildung |
Stufe 4 | Berufliche Erstausbildungen, die länger als drei Jahre dauern |
Stufe 5 | Zertifizierter IT-Spezialist, Geprüfter Servicetechniker |
Stufe 6 | Bachelor, Meister, Fachwirt, Techniker |
Stufe 7 | Master, geprüfter Betriebswirt nach Handwerksordnung, Operative Professional (IT) |
Stufe 8 | Promotion |
Nach dem deutschen Qualifikationsrahmen sind Meister und Bachelor also gleichwertig. Trotzdem sollte man die Begriffe nicht vermischen: Ein Meister darf sich zwar Bachelor Professional nennen, aber nicht Bachelor im akademischen Sinn. Ein Bachelor darf sich entsprechend auch nicht Meister nennen.“